Wer darf eigentlich Äxte führen und gilt sie vielleicht gar als Waffe?
Diese Frage stellt man sich wohl in erster Linie dann, wenn man mit dem Sohn/der Tochter in den Wald gehen möchte, um Holzarbeiten durchzuführen.
Denn wenn dem Kind nun etwas passiert, hätte man es ja unter Umständen mit einer Waffe hantieren lassen.
Außerdem ist die Frage wichtig, wenn man sich im öffentlichen Raum damit bewegt. Waffen zu besitzen und öffentlich zu tragen, kann einen schnell vor Probleme stellen.
Um die Antwort darauf zu bekommen, habe ich beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg nachgefragt und auch eine Antwort von Herrn Vogel bekommen.
Ist eine Axt nun eine Waffe?
Dazu kann man sehr einfach sagen: Grundsätzlich nein. Eine Axt ist keine Waffe, sondern ein Werkzeug und fällt damit nicht unter das Waffenrecht.
Aber: Auch Äxte können unter das Waffenrecht fallen, nämlich dann, wenn sie offensichtlich kein Werkzeug mehr sind. Darunter fallen unter anderem bestimmte Wurfäxte.
Zitat von Herrn Vogel:
Sehr geehrter Herr Mayr,
grundsätzlich sind Äxte Werkzeuge und unterliegen nicht dem Waffenrecht. Zumindest nach dem WaffG besteht demnach also keine Altersbeschränkung.
Bestimmte Wurfäxte gelten jedoch als Waffen im Sinne des WaffG (siehe BKA-Bescheid in der Anlage).
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Vogel—
Stadt Nürnberg – Ordnungsamt
Jagd-, Waffen-, Fischerei- u. Sprengstoffrecht, Veterinärrecht, Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes
Ralf Vogel
90403 Nürnberg, Innerer Laufer Platz 3
Telefon: 0911 2315329
Telefax: 0911 2314006
E-Mail: ralf.vogel@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Wie ihr auch seht, gilt für Äxte grundsätzlich keine Altersbeschränkung. Dies sieht natürlich bei Wurfäxten wieder anders aus, da diese unter das Waffenrecht fallen.
Den BKA Bescheid findet ihr hier:
Wie ihr seht, habt ihr mit „normalen“ Äxten, wie beispielsweise einer Spaltaxt, also kein Problem mit dem Waffenrecht. Kinder sollten natürlich trotzdem nicht damit arbeiten, um Verletzungen zu vermeiden.